2. Der Rücktritt von der Reise muss schriftlich erklärt werden. Bei Rücktritt eines/r Teilnehmers/in bzw. Rücknahme der Anmeldung verfallen 80 % des Reisepreises, wenn die Abmeldung vor
Beginn der Veranstaltung (Busfahrt) erfolgt. Bei der Berechnung der Rücktrittsgebühr sind die “gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich möglichen anderweitigen
Verwendungen der Reiseleistungen” lt. allg. Reisebedingungen berücksichtigt. Wenn der/die Teilnehmer/in die Reise ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung nicht antritt bzw.
wenn der/die Teilnehmer/in einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, ist der gesamte Teilnehmerpreis fällig.
Die “gewöhnlich ersparten Aufwendungen” werden auf schriftlichen Antrag rückerstattet. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend
empfohlen!
3. Sollte ein Vorhaben des Stadtjugendring Pforzheim e.V. nicht zur Durchführung gelangen, so besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des bereits eingezahlten Betrages.
4. Die Haftung des Veranstalters ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des/r Teilnehmers/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder der
Veranstalter nur durch Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Bus- bzw. Bahnfahrten tritt der Stadtjugendring nur als Vermittler dieser Fahrt auf.
5. Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer ist für die erforderlichen gültigen Ausweispapiere und für Krankenversicherungsschutz selbst verantwortlich und trägt die dafür notwendigen Kosten.
Für Reisegepäck und -ausrüstung wird nicht gehaftet.
6. Es wird versichert, dass der/die Teilnehmer/-in gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich.
Bitte beachten Sie dazu auch unsere ausführliche Datenschutzerklärung.